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BGH, 21.12.1956 - V ZB 33/56 |
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- BGH, 17.05.1955 - V ZB 11/55
Vertragshilfe. Offenlegungspflicht
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZB 33/56
Diese Pflicht des Schuldners besteht, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 17. Mai 1955 (V ZB 11/55, BGHZ 17, 242 = MDR 1955, 472) dargelegt hat, auch für Vertragshilfeanträge auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2 VHG. - BGH, 14.10.1952 - V BLw 13/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZB 33/56
Diese Grundsätze hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 14. Oktober 1952 (V BLw 13/52, NJW 1953, 222) aufgestellt (vgl. auch Pritsch LwVG § 14 Bem. F I a) und an ihnen seitdem festgehalten. - BGH, 22.11.1956 - V BLw 12/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.12.1956 - V ZB 33/56
Nach dem Beschluß des erkennenden Senats vom 22. November 1956 (V BLw 12/56) sind die Ermittlungen so weit auszudehnen, als es nach der Sachlage erforderlich ist, und abzuschließen, wenn das Sachverhältnis so vollständig geklärt ist, daß von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr erwartet werden kann.